EINLADUNG ZUR MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Einladung zur Mitgliederversammlung
des Förderkreises des FC Erzgebirge Aue e.V.
Der Vorstand des Förderkreises des FC Erzgebirge Aue e. V. hat gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung wie folgt einberufen:
Termin: Mittwoch, 25.03.2026, 18.00 Uhr
Ort: eins-Erzgebirgsstadion, VIP-Raum,
Gerd-Schädlich-Platz 1, 08280 Aue-Bad Schlema
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes
3. Bericht des Rechnungsprüfers
4. Einschätzung der sportlichen Situation des FCE Aue
5. Diskussion zu den Punkten 2 bis 4
6. Abstimmung/Beschlussfassung über
a) Entlastung des Vorstandes
b) Entlastung des Rechnungsprüfers
c) Erörterung und Beschluss zur Neufassung der Satzung*
d) Erörterung und Beschluss zur Beitragsordnung*
7. Schlusswort
Manfred Jahn,
1. Vorsitzender des Fördervereins des FC Erzgebirge Aue e.V.
* einsehbar auf der Geschäftsstelle des FC Erzgebirge Aue e.V., Gerd-Schädlich-Platz 1, 08280 Aue-Bad Schlema sowie unter www.fc-foerderkreis.de
» SATZUNG (PDF)
» BEITRAGSORDNUNG (PDF)
AKTUELLES
Vereinfachter Spendenachweis (gültig bis max. 300,- Euro)
HINWEIS:
Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne amtliche Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) mit dem Zahlungsnachweis der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) steuerlich anerkannt werden.
Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro (§ 50 Abs.4 Nr. 2b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist zusätzlich eine Freistellungsbescheinigung des Zahlungsempfängers vorzulegen.
Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an den Förderkreis Fußballclub Erzgebirge Aue e.V. erhalten Sie HIER.
Bitte drucken Sie diese Seite aus und nehmen Sie den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende zu Ihren Steuerunterlagen.









